In Berg-Karabach wurde eine Drohne gefunden, die mit Bauteilen einer Schweizer Firma geflogen worden war. Ist das überhaupt legal?
Im Krieg um Berg-Karabach wurde von armenischen Soldaten eine Drohne gefunden, die mutmasslich mit Schweizer Bauteilen geflogen wurde. Das schreibt das SRF und beruft sich auf einen armenischen Journalisten.
Bei der Drohne handelt es sich nach Meinung des Journalisten um eine sogenannte Kamikaze-Drohne. Ein solches Flugobjekt kann bis zu 9 Stunden im Zielgebiet kreisen und dann auf Befehl der Bodenstation aufs Ziel fliegen – und explodieren. Die israelische Harop-Drohne – so wird sie im Fachjargon genannt – wurde von der aserbaidschanischen Armee eingekauft.
Der Antriebsmotor ist Swiss Made, das zeigen auch die Bilder des Journalisten auf Twitter, und wurde von der Firma Faulhaber Minimotor SA im Tessin hergestellt. Auf eine Anfrage des SRF bei der betroffenen Firma wurde folgendermassen reagiert: Der weltweite Warenverkehr aller Faulhaber-Standorte unterliege grundsätzlich den international geltenden Exportkontrollbestimmungen. Die Firma gehe davon aus, dass diese auch im vorliegenden Fall angewendet worden seien. Faulhaber verspricht im Verlauf des Montags eine ausführliche Stellungnahme.
Auch das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) bestätigt gegenüber dem SRF, dass es sich hier um keine illegale Aktivität handelt: «Solche elektrischen Antriebe (Elektromotoren) sind von der Güterkontrollgesetzgebung nicht erfasst und können bewilligungsfrei exportiert werden. Solche Antriebe haben eine breite industrielle Anwendung.» Die Lieferung von solchen Elektromotoren an Israel und dann Aserbaidschan ist also nicht verboten. (cki)