Das neue Coronavirus «SARS-CoV-2» kann die Krankheit «COVID-19» auslösen – und auch ganz viele Fragen. Bild: watson/shutterstock
Was sind die Symptome von COVID-19? Soll ich eine Maske tragen? Dürfen meine Kinder noch auf den Spielplatz? Die Corona-Krise wirft Fragen aus allen Lebenswelten auf. Eine Übersicht.
(Zuletzt aktualisert: 31. März 2020)
Darstellung der Oberfläche des neuen Coronavirus. Bild: Shutterstock
Die offizielle Bezeichnung für den umgangssprachlich «Coronavirus» genannten Erreger lautet «SARS-CoV-2». Die von ihm ausgelöste Erkrankung – eine Lungenkrankheit, die Fieber, trockenen Husten und Atemprobleme mit sich bringt – wird mit «COVID-19» bezeichnet.
Das Virus gehört wie das SARS-CoV – der Erreger der SARS-Epidemie 2002/2003 – und das MERS-CoV zur Familie der Coronaviren. Diese genetisch sehr variablen Viren können Säugetiere, Vögel und Fische infizieren. Sie sind oft zoonotisch; das heisst, sie können so mutieren, dass sie die Artenbarriere überspringen und Menschen infizieren können.
Einer der Unterschiede zwischen SARS-CoV-2 und dem SARS-Erreger besteht darin, dass das neue Virus vier zusätzliche Aminosäuren in einem Glykoprotein in seiner Hülle aufweist. Diese durch Mutationen entstandenen Aminosäuren könnten dafür verantwortlich sein, dass sich das Virus bereits im oberen Rachenraum replizieren kann und nicht erst tief in der Lunge wie der SARS-Erreger, der dafür nur dort vorhandene Enzyme benötigt.
Die Aufnahme eines Transmissions-Elektronenmikroskops zeigt, wie SARS-CoV-2-Viren in einer Zellkultur eine Zelle verlassen. Bild: Wikimedia/NIAID
Es scheint, dass SARS-CoV-2 leichter übertragbar ist, als zuerst angenommen wurde. Entscheidend ist die Basisreproduktionszahl R0. Sie gibt an, wie viele weitere Personen ein Infizierter im Durchschnitt ansteckt – je höher der Wert, desto schneller verbreitet sich das Virus. Es kursieren verschiedene Werte. Sicher ist: Der R0-Wert liegt beim neuen Coronavirus klar höher als bei der saisonalen Grippe.
Die erhöhte Ansteckungsrate von SARS-CoV-2 könnte damit zu tun haben, dass dieses Virus im Gegensatz zum SARS-Erreger nicht erst tief in die Lunge gelangen muss, um sich in einer Körperzelle replizieren zu können. Es kann sich offenbar bereits im Rachenbereich aktiv vermehren. Die Virenlast im Rachenraum liegt beim neuen Coronavirus 1000-mal höher als bei bereits bekannten Corona-Erkrankungen wie SARS oder MERS.
Die Übertragung von SARS-CoV-2 erfolgt – wie bei anderen Erregern von Atemwegserkrankungen – wahrscheinlich primär über eine Tröpfchen- und Kontaktinfektion. Dazu kommt es bei direktem Körperkontakt mit Infizierten und durch direktes Anhusten oder Anniesen. Die Viren gelangen dabei auf die Schleimhäute von Augen, Nase oder Mund. Hauptsächlich wird das Virus bei engem und längerem Kontakt übertragen, also wenn man zu einer erkrankten Person länger als 15 Minuten weniger als 2 Meter Abstand hält. Ein wichtiger indirekter Übertragungsweg sind die Hände. Auch mit ihnen können Viren auf die Schleimhäute gelangen, etwa wenn man sich die Augen reibt. Eine reine Übertragung von Mensch zu Mensch über die Luft wurde bisher nicht nachgewiesen.
Vorsicht ist auch angebracht, wenn man Türklinken, Liftknöpfe, Smartphones oder andere Alltagsgegenstände anfasst und danach mit der Hand Augen, Nase oder Mund berührt. Niest oder hustet eine infizierte Person in die Hand und fasst danach diese Oberflächen an, können Viren darauf gelangen und dort haften bleiben. Falls eine infizierte Person in die Luft niest oder hustet, können winzige Tröpfchen mit Viren ebenfalls auf solchen Oberflächen landen.
Die Inkubationszeit ist die Zeit zwischen der Ansteckung mit einem Erreger und dem Auftreten der ersten klinischen Symptome. Daneben spielt allerdings auch die Latenzzeit eine Rolle. Sie bezeichnet die Zeit zwischen der Ansteckung und dem Beginn der Infektiosität – also dem Umstand, dass ein Infizierter selbst ansteckend ist. Falls die Infektiosität bereits während der Inkubationszeit einsetzt, erschwert dies die Eindämmung eines Ausbruchs, denn Infizierte ohne Symptome sind weniger leicht zu identifizieren.
Die Inkubationszeit beim neuen Coronavirus beträgt nach aktuellen Schätzungen im Durchschnitt 5,5 Tage, sie kann jedoch bis zu 14 Tage andauern. Chinesische Wissenschaftler berichten gar von Fällen, in denen sie bis zu 24 Tage gedauert haben soll. Die Latenzzeit könnte in einigen Fällen kürzer als die Inkubationszeit sein – möglicherweise sind Infizierte bereits vor dem Auftreten von Symptomen ansteckend. Bei viralen Atemwegserkrankungen – etwa bei SARS – sind Infizierte sonst in aller Regel dann am ansteckendsten, wenn die Symptome am stärksten sind.
Darstellung des SARS-CoV-2-Virus. Die charakteristischen Ausstülpungen haben den Coronaviren ihren Namen gegeben («Corona» = Krone). Bild: Shutterstock
Die häufigsten Krankheitssymptome bei Coronavirus-Infizierten sind Fieber, ein trockener Husten und Atembeschwerden. Je nach Krankheitsverlauf können diese Beschwerden ganz unterschiedlich stark auftreten. Viele Patienten berichten auch von mehrtägigem Geruchs- und Geschmacksverlust. Ebenfalls möglich sind Komplikationen, wie zum Beispiel eine Lungenentzündung. Einige Erkrankte haben auch Probleme mit der Verdauung oder den Augen (Bindehautentzündung).
Viele der Covid-Symptome können aber auch von einer zu dieser Saison nicht ungewöhnlichen Grippe oder von einer Erkältung stammen. Einzig bei Kurzatmigkeit ist Vorsicht geboten: Für eine Erkältung oder eine Grippe ist das sehr untypisch. Es gilt auch hier: Im Zweifelsfall mit dem Arzt oder der Ärztin abklären.
Auf der anderen Seite deuten Symptome wie beispielsweise Niesen oder Durchfall eher nicht auf eine Covid-19-Erkrankung hin. Sie sind in den meisten Fällen eher auf eine Erkältung, Pollenallergie oder eine Grippe zurückzuführen. Auch Kopf- und Gliederschmerzen scheinen bei den bisherigen Corona-Patienten selten zu sein und deuten in den meisten Fällen eher auf eine Grippe hin.
Kommt drauf an. Wenn du nur leichte Symptome hast – wie beispielsweise leichtes Fieber und/oder trockener Husten – und nicht einer Risikogruppe angehörst, dann kannst du dich selbst pflegen. Lass dir Lebensmittel und Medikamente durch Familienangehörige, Freunde oder einen Lieferservice vor die Haustüre liefern.
Isoliere dich in deinem Zuhause und vermeide Kontakt mit Mitbewohnern. Verlasse dein Zuhause erst wieder 24 Stunden nach dem Abklingen der Symptome und halte weiterhin die Hygiene- und Verhaltensregeln (Hände waschen, Abstand halten) ein. Details zur Selbst-Isolation gibt's beim Bund.
Wenn die Symptome stärker werden, wenn beispielsweise Atembeschwerden auftreten, oder wenn du zur Risikogruppe gehörst, ruf deinen Arzt oder deine Ärztin an. Er oder sie muss entscheiden, ob eine medizinische Abklärung durchgeführt werden muss, oder ob es ausreicht, wenn du zu Hause bleibst.
Seit dem Ausbruch der Pandemie geistern immer wieder Theorien durch die sozialen Medien, dass das Virus bei Temperaturen um 30 Grad (oder sogar schon drunter) und/oder hoher Luftfeuchtigkeit abstirbt. Da allein schon die Kerntemperatur beim Menschen bei über 35 Grad liegt, wäre das Coronavirus im Körper nicht überlebensfähig.
Die WHO sagt zudem klar, dass sich das Coronavirus auch in warmen Ländern mit hoher Luftfeuchtigkeit ausbreiten kann. Forscher untersuchen derzeit, wie sehr höhere Aussentemperaturen die Verbreitung des Coronavirus zumindest eindämmen könnten. Allerdings vermelden selbst Länder mit derzeit höheren Temperaturen als 30 Grad – etwa Malaysia – viele Neuinfektionen mit dem Coronavirus.
Laufend aktualisierte Übersichtsartikel mit allen wichtigen Daten findest du hier:
>> So verbreitet sich das Coronavirus in deinem Kanton
>> Wie sich das Coronavirus international verbreitet
Je nachdem, wo man schaut, unterscheiden sich die Fallzahlen zur Schweiz beträchtlich, obwohl sich alle auf die Daten aus den Kantonen stützen. Doch während das Bundesamt für Gesundheit die Daten nur einmal am Tag aktualisiert, aktualisiert etwa das Statistische Amt des Kantons Zürich seine Daten hingegen drei Mal am Tag. (meg)
Weitere Infos zu den Coronavirus-Zahlen in der Schweiz und in den Kantonen gibt es hier.
Ja, du kannst das Generalabonnement kostenlos für 30 Tage unterbrechen. Das geht am einfachsten über dieses Online-Formular. Für die hinterlegten Tage erfolgt eine Gutschrift, die bei der nächsten GA-Rechnung angerechnet wird. Bei einer Kündigung wird das Guthaben laut SBB ausbezahlt.
Nicht unterbrechen kann man das Halbtax, das GA Familia Kind, das GA Familia Jugend und das GA Hund. Ein Unterbruch von mehr als 30 Tagen ist nicht möglich. Hier hilft nur eine Kündigung (Kündigungsfrist 30 Tage auf Monatsende). Das geht aber nur, wenn du das Abo seit mindestens drei Monaten besitzt. Die GA-Mindestlaufzeit beträgt 4 Monate. (mlu)
Mehr zum SBB-Generalabonnement (GA) und der Coronakrise gibt es hier.
In der Schweiz wurde – im Gegensatz zu vielen anderen Staaten – keine Ausgangssperre erlassen. Seit dem 21. März sind aber Ansammlungen von mehr als fünf Personen verboten. Wer sich nicht daran hält, wird von der Polizei mit einer Ordnungsbusse belegt. Bei Versammlungen von weniger als fünf Menschen ist gegenüber anderen Personen ein Abstand von mindestens zwei Metern einzuhalten. (ohe)
Das Versammlungsverbot gilt nicht für Familien mit mehr als drei Kindern. Auch Lerngruppen, die mehr als fünf Kinder und Erwachsene umfassen, fallen gemäss Bundesrat Alain Berset nicht darunter. In diesen Fällen seien jedoch die Hygiene- und Abstandsvorschriften strikt einzuhalten. (ohe)
Bild: EPA
Joggen im Freien ist weiterhin erlaubt. Aber auch hier gilt: Nicht mehr als 5 Personen und 2 Meter Abstand (Social Distancing) untereinander. Zudem sollten Orte, die bekanntermassen stark frequentiert sind, besser umgangen werden. (ohe)
Laut BAG dürfen bis zu fünf Kinder draussen spielen, auch auf dem Spielplatz. Die Kinder seien auch nicht die primären Treiber der Epidemie. Mütter und Väter sollen sich allerdings zurückhalten und Social Distancing machen. Und besonders wichtig: Auf keinen Fall mit Personen der Risikogruppe in Kontakt treten. (ohe)
Ein privates Nachtessen mit Freunden fällt laut BAG nicht unter das Veranstaltungsverbot. Es wird aber empfohlen, die sozialen Kontakte auf ein absolutes Minimum zu reduzieren. Das BAG empfiehlt letztlich, ganz darauf zu verzichten, andere Leute zu sich nach Hause einzuladen. (ohe)
Die Kinder sollten wenn immer möglich zu Hause betreut werden. Die Kantone müssen aber für die Betreuung der Kinder im Vor- und Grundschulalter, die nicht privat betreut werden können, die notwendigen Betreuungsangebote sicherstellen. Auch die nachbarschaftliche Kinderbetreuung ist nicht verboten.
Der Verband Kinderbetreuung Schweiz rät in einem Merkblatt, dass Eltern das Hausinnere nicht betreten sollen, wenn sie ihre Kinder an die Betreuungsperson übergeben. Ausserdem sollen diese möglichst viel Zeit draussen im Wald oder Garten verbringen. Drinnen sollen sich möglichst wenig Kinder gleichzeitig im selben Raum aufhalten, empfiehlt die Zürcher Bildungsdirektion. (ohe)
Da davon auszugehen ist, dass man beim Fussballspielen die nötige Distanz nicht ausreichend einhalten kann, ist davon abzuraten. (ohe)
Bild: AP
Wenn man gesund ist und keinen Kontakt mit kranken oder infizierten Personen hat, braucht man gemäss BAG keinen Mundschutz zu tragen. Der Mundschutz ist primär für kranke Leute, damit sie ihre Mitmenschen nicht anstecken. Dem deutschen Robert-Koch-Institut liegen keinerlei Belege vor, dass ein Mundschutz das Ansteckungsrisiko für eine gesunde Person signifikant verringert. Die WHO warnt sogar vor dem Tragen der Masken, weil sie ein falsches Sicherheitsgefühl vermitteln würden.
Zudem sind Schutzmasken derzeit weltweit absolute Mangelware und sollen primär zum Schutz von Gesundheitsfachpersonen, die Patienten behandeln, sowie zum Schutz besonders gefährdeter Personen eingesetzt werden.
Anders sieht das offensichtlich Österreich: Ab 1. April werden alle Supermarktketten am Eingang Schutzmasken verteilen, die dann zwingend getragen werden müssen. Mittelfristig soll dieser Mund- und Nasenschutz überall dort getragen werden, wo man an Menschen vorbeigeht. Die Masken seien aber keinesfalls ein Ersatz für das Abstandhalten. (sda/mlu)
Wenn von Masken die Rede ist, sind meistens sogenannte Hygienemasken gemeint, auch bekannt als chirurgische Masken oder OP-Masken. Dieser mehrlagige Mundschutz hält Tröpfchen auf, und diese sind ein Hauptübertragungsweg des neuen Coronavirus. Unbestritten ist deshalb, dass das Tragen von Hygienemasken für Infizierte sinnvoll ist: Es verhindert, dass sie die Viren beim Niesen und Husten oder über eine feuchte Aussprache verteilen. Hygienemasken bieten aber auch einen gewissen Schutz in die andere Richtung, indem sie Tröpfchen am Eindringen hindern.
Gemäss Bund reichen sie aus, um Gesundheitsfachleute zu schützen, die Corona-Patienten pflegen oder behandeln. Das gilt aber nur bei einem professionellen Umgang mit der Maske. So müssen vor dem An- und nach dem Ausziehen die Hände desinfiziert oder gewaschen werden. Während des Tragens darf die Maske nicht angefasst werden. Andernfalls besteht das Risiko, dass Viren über die Hände übertragen werden.
Noch besser als Hygienemasken sind Feinstaubmasken der Schutzklassen FFP2 oder FFP3. Sie schützen nicht nur vor Tröpfchen, sondern auch vor Aerosolen, das sind feinste Flüssigkeitsteilchen, die durch die Luft schweben. Doch diesen ist die breite Bevölkerung nicht ausgesetzt. «Coronaviren kommen nur in Aerosolen vor, wenn diese durch medizinische Interventionen gebildet werden», sagt Hansjakob Furrer, Direktor der Universitätsklinik für Infektiologie der Inselgruppe. FFP2-Masken trägt das Personal deshalb bei Eingriffen wie einer Lungenspiegelung.
Am anderen Ende der Skala stehen Stoffmasken ohne Zertifikat. Ob gekauft oder selbst genäht, als sichere Barriere gegen Viren können sie nicht betrachtet werden. Allenfalls können sie die Trägerin oder den Träger aber davon abhalten, sich ständig ins Gesicht zu fassen. Es gibt aber auch Fachleute, die befürchten, dass sich Leute dank Maske in falscher Sicherheit wiegen und weniger gut auf Abstand und Hygiene achten. (Niklaus Salzmann/ch media)
Zahlreiche Unternehmen, Selbstständige und Freischaffende Personen in der Schweiz sind von den Massnahmen zur Eindämmung des Coronavirus beeinträchtigt. Sie verlieren zahlreiche Aufträge oder mussten ihren Betrieb ganz schliessen. Betroffene haben nun drei verschiedene Möglichkeiten, um die wirtschaftlichen Folgen möglichst klein zu halten.
Die ganze Übersicht zu Kurzarbeit, Coronavirus-Krediten und wie du vorgehen musst: Hier!
(ohe)
Ja, das Virus kann in seltenen Fällen von Menschen auf Tiere übertragen werden. In Belgien haben Wissenschaftler der veterinärmedizinischen Fakultät der Universität Lüttich eine Katze eines Corona-Kranken untersucht. Die Katze wurde positiv auf das Coronavirus getestet. In Hongkong hatten die Behörden in den vergangenen Wochen zwei Fälle gemeldet, in denen Hunde sich bei ihren Halten mit dem Virus infiziert hatten. Dort hätten die Tiere keine Symptome gezeigt, erklärte die Behörde für Lebensmittelsicherheit (AFSCA). Die Katze in Belgien hingegen habe «vorübergehend an Atem- und Verdauungsproblemen gelitten».
Es gebe aber keinen Grund zu der Annahme, dass dies ein wichtiger Faktor in der Ausbreitung der Epidemie sei. «Bisher gibt es keinen Beweis dafür, dass ein Haustier das Virus auf Menschen oder an andere Haustiere übertragen kann», unterstrich auch die AFSCA. (meg)